Ein Patent ist ein „scharfes Schwert“. Mit einem derartigen rechtlichen Schutz können alle anderen Wettbewerber davon abgehalten werden, die betreffende Erfindung zu nutzen. Allerdings gibt ein Patent dem Inhaber nicht das Recht, die Erfindung selbst zu nutzen, was irrtümlich oft angenommen wird. Bei einem Patent handelt es sich daher um ein Verbietungsrecht und nicht um ein Erlaubnisrecht.
Die Bedeutung von Patenten ist groß. Jedes Jahr werden ungefähr 70 Tausend Patente bzw. ca. 50 Tausend Gebrauchsmuster angemeldet. Die berühmten Patentschlachten zwischen Apple und Samsung verdeutlichen, welche Bedeutung Patente haben können. Allerdings können sich durch einen Antrag auf ein Patent Kosten und insbesondere ein erheblicher zeitlicher Aufwand ergeben. Die Frage danach, ob ein Patent verfolgt werden soll, ist daher gut zu überlegen. Hierbei können insbesondere zwei unterschiedliche Ausgangssituationen unterschieden werden, nämlich der eines Erfinders und der eines Unternehmers als Anmelder.

Der Anmelder ist Erfinder

In diesem Fall hat der Erfinder keine Produktionskapazitäten und eine Vermarktung der Erfindung durch die eigene Herstellung von Produkten scheidet zunächst aus. Der Erfinder wird daher zu allererst daran interessiert sein, fremde Unternehmen für seine Erfindung zu begeistern, um von diesen Lizenzeinnahmen zu erhalten. In diesem Fall ist es absolut notwendig ein Schutzrecht, etwa ein Patent zu haben, um den nötigen Anreiz, vielleicht sogar eine Drohkulisse, zu verschaffen, um eine angemessene Lizenzgebühr von dem betreffenden Unternehmen zu erhalten.

Der Anmelder ist ein Unternehmen

Das Unternehmen wird bei der Entscheidung mehrere Aspekte zu berücksichtigen haben, um eine angemessene Entscheidung zu treffen.

Wettbewerbsvorteil

Ein Patent stellt ein Wettbewerbsvorteil dar, da die Konkurrenz ausgeschlossen werden kann. Allerdings sollte es sich bei der betreffenden rechtlich geschützten Erfindung um ein Produkt handeln, das tatsächlich so hergestellt wird. Andernfalls wird durch das betreffende Patent nur Ressourcen verschwendet, die anderweitig besser eingesetzt werden.

Sperrpatent

Alternativ kann sich das Patent auf eine Erfindung beziehen, die zwar nicht selbst genutzt wird, bei der jedoch davon ausgegangen werden kann, dass sie der Wettbewerb sehr gerne nutzen würde. Hierbei stellt der Benefit für den Anmelder die Schwächung des Wettbewerbers im Markt dar. Auch diese Variante stellt eine zu rechtfertigende Vorgehensweise für den Anmelder dar.

Alternatives Betriebsgeheimnis

Es besteht alternativ zu einem Patent die Möglichkeit, die Erfindung geheim zu halten. Bei „kleinen“ Erfindungen handelt es sich hierbei um eine vertretbare Vorgehensweise vor dem Hintergrund der Erkenntnis, dass typischerweise Betriebsgeheimnisse erst innerhalb eines Jahres von der Konkurrenz durch beispielsweise Messekontakte oder personelle Fluktuation erkannt werden.

Durchsetzung des Patents

Die Durchsetzung stellt im deutschen bzw. europäischen Raum keine besondere Problematik dar. Auch in den asiatischen Ländern, wie beispielsweise China, kann davon ausgegangen werden, dass ein rechtsgültiges Patent durchgesetzt werden kann, sprich der Verletzer kann durch Schadensersatz bestraft werden und an der weiteren Anwendung der Erfindung gehindert werden.